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Monday, Nov 17. 2008 10:59
Jetzt hat auch der Bischof gesprochen
Mons. Klaus Küng von Sankt Pölten will einem seiner Priester, “der guten Willens ist”, eine Chance geben.
Die Pfarrkirche St. Michael in München-Perlach, wo Hw. Rothe seit Anfang November wirkt.
Die Pfarrkirche St. Michael in München-Perlach, wo Hw. Rothe seit Anfang November wirkt.
(kreuz.net, St. Pölten) “Dr. Wolfgang Rothe wird in München wirken” ist die Überschrift einer Meldung, die vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit auf der Webseite der Diözese Sankt Pölten heute Montag undatiert veröffentlicht wurde.

Der Text lautet im Wortlaut:

“Nachdem Dr. Rothe, wie im endgültig bestätigten Dekret des Bischofs gefordert, eine längere Zeit der Besinnung in einem Kloster verbracht hat, und auch die sonstigen Bedingungen erfüllen will, konnte Bischof DDr. Küng einen pastoralen Einsatz dieses Priester genehmigen.

Dieser Einsatz von Dr. Rothe erfolgt jedoch probeweise, befristet, mit gewissen Einschränkungen sowie unter fachlicher Hilfestellung.

Er gehört weiterhin zur Diözese St. Pölten und wird mit Zustimmung von Erzbischof Marx zunächst probeweise für ein Jahr in einem Seniorenheim der Pfarre St. Michael in München tätig.

Bischof Küng erklärt dazu, er halte es für richtig, einem Priester, der guten Willens ist, eine Chance zu geben.”

© Bild: Pressestelle Bistum St. Pölten
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Tuesday, Nov 18. 2008 22:57
Seminarist: Removed by the editor
Tuesday, Nov 18. 2008 17:08
Berengeria: @ sacerdots helveticus
Die Kleruskongregation hätte zunächst einmal die vielen Verfahrensfehler von Küng in einem neuen Dekret korrigieren müssen, und im Entscheid der Kleruskongregation hätte stehen müssen, daß in Bestätigung des Dekrets des Bischofs die beiden suspendiert sind, ebenso ein Straftatbestand beim Namen genannt.
Bedauerlicherweise konnte nicht einmal Kardinal Schönborn an seinen Beauftragten Küng einen Rechtsberater vermitteln, der imstande gewesen wäre, ein ordentliches Dekret ohne Verfahrensfehler zu verfassen.
Tuesday, Nov 18. 2008 16:13
Johannes Paul I.: Richtig, Fräulein “Berengeria” hat es gelesen
Da wir wissen, wer Fräulein “Berengeria” real ist, wissen wir auch, daß sie das Bischöfliche Strafdekret kennt. Um so schlimmer ist es, wie sehr sie gegen die Inhalte des vom Papst definitiv bestätigten Dekrets lügt. Die Kleruskongregation hat sich ihrer Pflicht überhaupt nicht entzogen, das wissen alle kreuz.net-Leser, vgl. diesen informativen Hauptartikel aus dem Haus des St. Pöltner Diözesanbischofs, in dem es unter anderem heißt: “Alle diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen (…) Konsequenterweise sprechen auch die Begleitschreiben der Kongregation für die Kleriker an jeden der beiden Priester von der ‘legitim auferlegten Besserungsstrafe’.” Von Verfahrensfehlern ist nirgendwo die Rede, und es werden auch im mißglückten Buch “Der Wahrheit die Ehre” keine nachprüfbaren angeführt. Ganz so lächerlich können die Maßnahmen nicht sein, denn dann hätte man sie ja leicht in den Dokumentenanhang des Lügenbuches hineintun können.
Tuesday, Nov 18. 2008 14:53
sacerdos helveticus: @Berengeria
Ein echtes Suspendierungsdekret muß den Terminus “Suspendierung” ausdrücklich gebrauchen und die Straftat beim Namen nennen. Und die gibt es nicht.
Meines Wissens ist das Suspendierungsdekret des Bischofs nicht veröffentlicht worden, was der Bischof ja auch nicht tun muss, aber auch Rothe und Küchl haben es scheinbar nicht veröffentlicht (zum Beispiel im Buch von Engelmann und Kompanie9 was ihnen ja freigestanden hätte aber Siescheinen es zu kennen?
Tuesday, Nov 18. 2008 13:33
Berengeria: @ sacerdos helveticus
Die Kleruskongregation hat sich mit päpstlicher Approbation ihrer Pflicht entzogen, die Sache selbst zu untersuchen und ein Urteil zu fällen. Dann hätte sie nämlich wegen der vielen Verfahrensfehler von Küng und der fehlenden Rechtsmaterie die beiden Priester freisprechen müssen.
Es wurden keine “Strafmaßnahmen” bestätigt, sondern nur (lächerliche) Maßnahmen gesetzt, damit der (kleinbehirnte) Bischof “seine Autorität zum Wohle aller ausüben kann”. Und dafür mußten vier Kurienkardinäle dem Papst ein Märchen erzählen, vielleicht, daß es in St. Pölten “Unruhen” gibt. Aber von Straftaten oder Bestrafung ist nirgends die Rede. Ein echtes Suspendierungsdekret muß den Terminus “Suspendierung” ausdrücklich gebrauchen und die Straftat beim Namen nennen. Und die gibt es nicht.
Tuesday, Nov 18. 2008 12:07
paramedic: Removed by the editor
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