Noch mehr Gerüchte
Die kirchenfeindliche linkskatholische französische Wochenzeitung verfügt im Vatikan über hervorragende Informationsquellen. Neues von der Exkommunikation der Lefebvre-Bischöfe.
(kreuz.net) Die römischen Gerüchte verdichten sich, wonach die Aufhebung der Exkommunikation der vier
Bischofe der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. kurz bevorsteht .
Das berichtete die linkskatholische französische Wochenzeitung ‘Golias’.
Der Generalobere der Piusbruderschaft, Mons. Bernard Fellay, hat seine Gläubigen bereits darum gebeten, vom 1. November bis zum 25. Dezember in diesem Anliegen eine Million Rosenkränze zu beten.
Nach den von ‘Golias’ zitierten Quellen hat der Präsident der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’, Dario Kardinal Castrillon Hoyos, zusammen mit dem Sekretär der Kommission, Prälat Camille Perl, und dem italienischen Prälaten Mario Marini bereits einen entsprechenden Text verfaßt.
Es handelt sich dabei nicht um eine vollständige Anerkennung der Piusbruderschaft, sondern eine einfache Aufhebung der Sanktionen.
Auf diese Weise solle die Gutgläubigkeit und der kirchliche Sinn der Integristen anerkannt werden – obwohl eine vollständige Übereinstimmung mit dem Vatikan noch nicht gefunden ist.
In der Vergangenheit hatten bereits die Kardinäle Silvio Oddi († 2001), Pietro Palazzini († 2000), Hyacinthe Thiandoum († 2004), Edouard Gagnon († 2007) eine Aufhebung der Exkommunikationen im Hinblick auf eine Versöhnung vorgeschlagen.
Doch der damalige Papst Johannes Paul II. († 2005) konnte sich angesichts eines fehlenden Konsensus in der Römischen Kurie nicht zu einer solchen Maßnahme des Wohlwollens durchringen.
Für die nahe Zukunft geht ‘Golias’ auch davon aus, daß Rom sich darauf beschränken könnte, die betreffenden Bischöfe so zu behandeln, als ob sie nie exkommuniziert worden wären.
Das sei eine ganz und gar römische Weise, die Exkommunikationen zu relativieren, ohne allerdings ganz darauf zu verzichten.
Das berichtete die linkskatholische französische Wochenzeitung ‘Golias’.
Der Generalobere der Piusbruderschaft, Mons. Bernard Fellay, hat seine Gläubigen bereits darum gebeten, vom 1. November bis zum 25. Dezember in diesem Anliegen eine Million Rosenkränze zu beten.
Nach den von ‘Golias’ zitierten Quellen hat der Präsident der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’, Dario Kardinal Castrillon Hoyos, zusammen mit dem Sekretär der Kommission, Prälat Camille Perl, und dem italienischen Prälaten Mario Marini bereits einen entsprechenden Text verfaßt.
Es handelt sich dabei nicht um eine vollständige Anerkennung der Piusbruderschaft, sondern eine einfache Aufhebung der Sanktionen.
Auf diese Weise solle die Gutgläubigkeit und der kirchliche Sinn der Integristen anerkannt werden – obwohl eine vollständige Übereinstimmung mit dem Vatikan noch nicht gefunden ist.
In der Vergangenheit hatten bereits die Kardinäle Silvio Oddi († 2001), Pietro Palazzini († 2000), Hyacinthe Thiandoum († 2004), Edouard Gagnon († 2007) eine Aufhebung der Exkommunikationen im Hinblick auf eine Versöhnung vorgeschlagen.
Doch der damalige Papst Johannes Paul II. († 2005) konnte sich angesichts eines fehlenden Konsensus in der Römischen Kurie nicht zu einer solchen Maßnahme des Wohlwollens durchringen.
Für die nahe Zukunft geht ‘Golias’ auch davon aus, daß Rom sich darauf beschränken könnte, die betreffenden Bischöfe so zu behandeln, als ob sie nie exkommuniziert worden wären.
Das sei eine ganz und gar römische Weise, die Exkommunikationen zu relativieren, ohne allerdings ganz darauf zu verzichten.
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Wednesday, Nov 19. 2008 22:31
mariokin: @Regina
Doch Regina, mit dem Motu proprio vom 7.07.2007, wo der Papst klar sagt, dass er das alte Motu proprio
fortgeschrieben hat, d.h. aktualisiert hat. Dementsprechend ist das Dokument von 1988 nicht das letzte
Wort in dieser Angelegenheit. Es besitzt auch keine Unfehlbarkeit, das es nicht mehr geändert werden
könnte. In Rom scheint der Papst nämlich ein Dokument vorzubereiten, entsprechend der schon seit langem
von der Kommission Ecclesia Dei festgestellten Tatsache, das die Bruderschaft sich nicht im Schisma befindet
und als Grund dafür can. CIC 1324 für die Nichtigkeitserklärung der Exkommunikation heranziehen zu
wollen.
Dieser Paragraph bestätigt nämlich eindeutig, wer aufgrund des persönlichen Irrtums glaubt in einem Notstand zu handeln, obwohl er objetiv und damit schuldhaft im Irrtum ist, der ist von der ihm angedrohten Strafe frei, sofern es sich um eine “in sich gute Sache” handelt (§1 Punkt 8). Das betrifft auch eine ansonsten mit der Tat eintretende ipso facto Strafe (§3). Und dass eine Bischofsweihe an sich eine große Freude und ein Segen für die Kirche ist, kann ja wohl niemand leugnen.
Dieser Paragraph bestätigt nämlich eindeutig, wer aufgrund des persönlichen Irrtums glaubt in einem Notstand zu handeln, obwohl er objetiv und damit schuldhaft im Irrtum ist, der ist von der ihm angedrohten Strafe frei, sofern es sich um eine “in sich gute Sache” handelt (§1 Punkt 8). Das betrifft auch eine ansonsten mit der Tat eintretende ipso facto Strafe (§3). Und dass eine Bischofsweihe an sich eine große Freude und ein Segen für die Kirche ist, kann ja wohl niemand leugnen.
Tuesday, Nov 18. 2008 09:34
Colombe de la paix: Hallo Regina
Ich habe Dir eine PN geschickt!
Tuesday, Nov 18. 2008 09:05
Regina 1961: @Marcelus
Ihr Schreiben ist Ihr Wunschdenken. Nirgendwo steht geschrieben, daß ecclesia dei überholt ist, bzw.
außer Kraft gesetzt.
Regina1961
Regina1961
Monday, Nov 17. 2008 18:01
Seefeldt: Die Bischofsweihen durch Erzbischof Lefebvre
Bei den Bischofsweihen durch Erzbischof Lefebvre ging es nicht um die Zahl der Bischöfe.
Eine von Erzbischof Lefebvre innig gewünschte Einigung wurde durch die üble Trickserei des Relativismuspapstes Wojtyla verhindert.
Erzbischof Lefebvre hatte Wojtyla bereits eine Liste von vier Wunschkandidaten für einen (Weih-) Bischof vorgelegt. Wojtyla wies alle Vorschläge zurück und forderte neue, ohne aber dabei zu erwähnen, wieviele Vorschläge er haben wollte. Dieses Spielchen hätte Wojtyla fast beliebig fortsetzen können. Erzbischof Lefebvre ließ sich aber nicht auf dieses Spielchen ein und weihte schließlich eigenständig die vier Weihbischöfe – in der Notlage, angesichts seines eigenen Alters (damals 83 Jahre) und seiner angegriffenen Gesundheit möglichst schnell einen Weihbischof für seine Priesterbruderschaft zu bekommen, damit auch künftig ein Bischof der Priesterbruderschaft Priester und Firmlinge weihen konnte.
Eine von Erzbischof Lefebvre innig gewünschte Einigung wurde durch die üble Trickserei des Relativismuspapstes Wojtyla verhindert.
Erzbischof Lefebvre hatte Wojtyla bereits eine Liste von vier Wunschkandidaten für einen (Weih-) Bischof vorgelegt. Wojtyla wies alle Vorschläge zurück und forderte neue, ohne aber dabei zu erwähnen, wieviele Vorschläge er haben wollte. Dieses Spielchen hätte Wojtyla fast beliebig fortsetzen können. Erzbischof Lefebvre ließ sich aber nicht auf dieses Spielchen ein und weihte schließlich eigenständig die vier Weihbischöfe – in der Notlage, angesichts seines eigenen Alters (damals 83 Jahre) und seiner angegriffenen Gesundheit möglichst schnell einen Weihbischof für seine Priesterbruderschaft zu bekommen, damit auch künftig ein Bischof der Priesterbruderschaft Priester und Firmlinge weihen konnte.
Sunday, Nov 16. 2008 22:03
karljosef: Marcelus
Lefebvre wurde wegen den Bischofsweihen exkommuniziert und nicht wegen der alten Messe.
Wenn Lefebvre sich mit der Kirchenhierarchie geeinigt hätte und nur einen Bischof geweiht hätte, wäre alles besser. Die Piusbruderschaft könnte nicht auseinanderbrechen.
Und der Kampf für die Alte Messe könnte viel besser geführt werden.
Wenn Lefebvre sich mit der Kirchenhierarchie geeinigt hätte und nur einen Bischof geweiht hätte, wäre alles besser. Die Piusbruderschaft könnte nicht auseinanderbrechen.
Und der Kampf für die Alte Messe könnte viel besser geführt werden.
Sunday, Nov 16. 2008 14:53
Marcelus: @Regina1961: Das Päpstliche Schreiben Ecclesia Dei ist durch das Päpstliche Schreiben Summorum
Pontificum in einem wesentlichen Punkt überholt:
Die kanonisierte hl. Römische Messe war, wie Benedikt XVI. darin feststellt, nie verboten,
und damit war Erzbischof Lefebvres Kampf um diese von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. zu Unrecht verfolgten heilige Messe sehr wohl berechtigt,
und die Exkommunikation des Erzbischofs gehört zu diesem ungerechten Kampf gegen zwei ungerechte Petrusnachfolger.
Die kanonisierte hl. Römische Messe war, wie Benedikt XVI. darin feststellt, nie verboten,
und damit war Erzbischof Lefebvres Kampf um diese von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. zu Unrecht verfolgten heilige Messe sehr wohl berechtigt,
und die Exkommunikation des Erzbischofs gehört zu diesem ungerechten Kampf gegen zwei ungerechte Petrusnachfolger.
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