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Friday, Aug 8. 2008 18:21
Man darf ihn beim Namen nennen
Das Landgericht Freiburg hat kürzlich die Aufgabe übernommen, festzustellen, was Sünde und was nicht Sünde ist. Von Günter Annen.
Karikatur des norwegischen Zeichners Theodor Severin Kittelsen († 1914)
Karikatur des norwegischen Zeichners Theodor Severin Kittelsen († 1914)
(kreuz.net) Das Landgericht Freiburg verkündete am 28. April 2008 das Urteil über den Antrag einer einstweiligen Verfügung des Kinderabtreibers Jürgen Hugo aus Freiburg-Hochdorf gegen die ‘Initiative Nie Wieder!’.

In einem Flugblatt hatte die Initiative den Kindertöter, der im Internet für Schwangerschaftsabbrüche geworben hatte, namentlich genannt und ihn aufgefordert, sich vom Abtreibungsmord abzuwenden.

Diese öffentliche Aufforderung ging dem Abtreiber zu weit. Er beschloß zu klagen.

Das Landgericht Freiburg hat nun zwei Drittel der Unterlassungsforderungen des Abtreibers abgewiesen.

In der namentlichen Nennung des Kindertöters sahen die Richter kein Problem.

Allerdings werteten sie zwei Äußerungen auf dem Flugblatt der Initiative als mißverständlich und daher als unterlassungswürdig.

Die erste Formulierung: “Gott wird den Mord eines ungeborenen Menschen als schwere Verfehlung – als Todsünde – anrechnen.”

Die zweite Formulierung “mit Gift ermorden” werteten die Richter als eine nicht hinnehmbare Äußerung, weil sie doppelsinnig sei und auch anders verstanden werden könne.

“Mord” könne objektiv und umgangssprachlich als vorsätzliche Tötung eines ungeborenen Menschen unter besonderer Verwerflichkeit, aber auch als Mord im rechtstechnischen Sinn gedeutet werden – heißt es im Urteil.

Auf einem anderen Flugblatt hatte die ‘Initiative Nie wieder’ geschrieben:

“Abtreibung ist Mord! Mord ist das vorsätzliche »Zu-Tode-Bringen« eines unschuldigen Menschen – laut internationalen Strafgesetzen.”

Das genügte den Richtern nicht, da es sich um zwei verschiedene Druckwerke handelte. Man hätte auf dem inkriminierten Flugblatt eine eindeutige Aussage machen müssen.

Das Landgericht folgte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Mai 2006.

Dieses hatte damals eine Verfassungsbeschwerde von Günter Annen abgelehnt und entschieden:

“Bei mehreren Deutungsvarianten eines Wortes oder einer Feststellung oder Behauptung ist jene anzunehmen, die eine schwerere Verletzung der Person verursacht. Läßt eine Formulierung mehrere Varianten einer Deutung zu, so ist eben die schwerwiegende Deutung für die Beurteilung maßgebend.”

Die Richter des Verfassungsgerichts in Karlsruhe entfernten sich mit dieser Entscheidung vom alten Grundsatz des römischen Rechtes: “In dubio pro reo” – Im Zweifelsfall für den Angeklagten.

Dies ist ein schwerer Schlag gegen das Rechtsdenken, der eine grobe Verunsicherung der Rechtsprechung zur Folge haben kann.

Die Richter des Landgerichtes Freiburg waren nicht mutig genug, Recht im vollem Umfange zu sprechen.

Nach dem Spruch der Verfassungsrichter hat nun das Recht auf Leben eine geringere Bedeutung als andere Grundwerte.

In einer Demokratie sollte es aber keine Schwierigkeit sein, die Grundrechte nach ihrer Bedeutung zu ordnen.

Das Leben ist das schutzwürdigste Rechtsgut auf Erden. Erst dann folgen die Persönlichkeitsrechte.

Der Verfasser ist Vorsitzender der ‘Initiative Nie Wieder!’ eingetragener Verein in Weinheim bei Mannheim.
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Wednesday, Aug 20. 2008 07:00
Marcelus: @matt2: Können Sie selbst Ihre Seele vor der ewigen Verdammnis retten,
ohne Gott?

Niemand kann das außer Gott selbst.
Saturday, Aug 9. 2008 16:19
matt2 †: @Lutheraner: ich halte mich für Gottes Sohn…
das habe ich auch schon des öfteren vorgetragen in meiner nicht wenig penetranten Art. Ich bin kein Lämmchen in der christlichen Herde. Ich bin ein ganz ganz böser Bock. Ich bedarf nicht der Mittlerschaft Jesu, ich bin mir selbst Messias.
Saturday, Aug 9. 2008 16:18
Samurai: @ matt2
Unser Staatssystem oder korrekter -was Sie warscheinlich meinen- unsere Justiz ist (!) “gottlos”. Gott sei Dank.
Wäre dem nicht so und ein Richter in der BRD würde seinem Glauben gemäß urteilen, wäre er- parteiisch.
Saturday, Aug 9. 2008 16:03
Lutheraner: @ matt2 – Da läßt mal jemand die Hose runter
Freitag, 8. August 2008 21:07matt2: Ich bin auch ein Feind der Verfassung…ich bin ein erklärter Feind Demoks, euer Staatsfeind Nr. 1. Weil ich der böse Diktator bin und mich einen Dreck um Mehrheitsrecht schere. Für mich gilt nur mein eigenes Recht und Gesetz.

Ihnen ist wohl Christus zu Kopf gestiegen?

Und weil wir gerade beim Töten sind sind: In einer Umfrage sprachen sich 58 Prozent für aktive Sterbehilfe aus. Unter Katholiken sind es rund 50 Prozent. Bin gespannt, wie man das jetzt wieder schön redet …

Quelle: http://www.kath.net/detail.php?id=20530&&prin…
Saturday, Aug 9. 2008 12:02
HarroMeyer: Wir haben keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz
das – nach Carlo Schmid – nicht den Willen des Volkes repräsentiert. Was soll da das Gedöns mit katholisch und “Zweiter Republik”, wir haben nach Schmid:” die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft (OMF).” Das sollten wir bei der Juristenschelte berücksichtigen. Immerhin hat der BGH kürzlich die Berücksichtigung der Schmid Thesen im Strafprozess gegen Mahler u.a, für notwendig erklärt.
Friday, Aug 8. 2008 22:18
Andreas_Rau: weil es in Deutschland Gesetze gibt, die zwar nicht katholisch sind, aber schlicht unserem Gesetz e…
sollte natürlich heißen Gesetze, die unserer Verfassung entsprechen. Dank an Herr von Ofterdingen, der mich drauf aufmerksam machte – wie auch auf meine Schlichtheit.
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