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Saturday, July 12. 2008 13:57
Vermeintliches Unrecht
Der wegen angeblicher Volksverhetzung verurteilte Dr. Johannes Lerle – zur Zeit ohne festen Wohnsitz – hat beim Bayrischen Ministerpräsidenten ein Begnadigungsgesuch eingereicht. Von Dr. Johannes Lerle.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
(kreuz.net) Hiermit bitte ich, mir auf dem Gnadenweg die einjährige Gefängnisstrafe ohne Bewährung wegen angeblicher Volksverhetzung zu erlassen.

In den verfahrensgegenständlichen gedruckten und auch im Internet abrufbaren Broschüren “Wieder Christenverfolgung in Deutschland” und “War Jesus Christus ein Volksverhetzer?” habe ich das Juristendeutsch der Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig benutzt, um die Auschwitzverbrechen zu beschreiben.

Es handelt sich dabei um den Begriff “vermeintliches Unrecht”, mit dem die genannten Bundesverfassungsrichter die heutigen “gesetzestreuen” Menschentötungen, nämlich den Kindermord im Mutterleib, bezeichnet hatten.

Dr. Johannes Lerle
Dr. Johannes Lerle
Außerdem habe ich an die unumstrittene Tatsache erinnert, daß wir über die Hitlerverbrechen belogen worden sind. Ich erinnerte an die mir in den 60er Jahren in der Schule vermittelten Lügen von Seife aus Menschenknochen und von Lampenschirmen aus Menschenhaut.

Ich erinnerte weiter an die Gaskammer in Dachau, von der schon lange zugegeben wird, daß dort niemals Menschen vergast worden waren.

Ich erinnerte daran, daß inzwischen sogar von der angeblichen Originalgaskammer in Auschwitz zugegeben wird, daß es sich in Wahrheit um eine Rekonstruktion handelt.

Wenn aber eine Rekonstruktion als Original ausgegeben wird, so nennt man das zum Beispiel auf dem Kunstmarkt eine Fälschung.

Da dieser Lug und Trug unter Historikern unumstritten ist, sehe ich auch für die Zukunft keinen Grund, nicht an unumstrittene Tatsachen zu erinnern, die beweisen, daß die Holocaust-Religion zum Teil auf einem Lügensumpf errichtet ist.

In diesem Zusammenhang habe ich auch den eigenen Standpunkt kritisch hinterfragt, wie es für denkende Menschen selbstverständlich sein sollte.

Dabei habe ich die Bewegung der scheinbar feststehenden Erdoberfläche mit unserem Bewegt-Sein durch Lügenpropaganda verglichen.

Da ich den nationalsozialistischen Völkermord nicht geleugnet hatte, konnte weder die Anklageschrift, noch das erstinstanzliche Urteil, noch das Berufungsurteil auch nur eine einzige Leugnung zitieren.

Das schließt aber nicht aus, daß mein Erinnern an unumstritten wahre Tatsachen über Lug und Trug stärker wirkt als eine strafrechtlich relevante Leugnung.

Denn die Leute denken: “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht”. Und so weiter, und so fort. Die anderen Hitlerverbrechen seien womöglich ebenfalls erstunken und erlogen.

Man mag es als besonders verwerflich werten, wenn ich an die unumstrittenen Lügen erinnere.

Doch dieses Verhalten ist mit keinem Paragraphen des Strafgesetzbuches zu greifen.

Da es aber eine juristische Binsenweisheit ist, daß es laut deutschem Grundgesetz ohne Gesetz keine Strafe geben darf, hätte ich gar nicht erst angeklagt, geschweige denn verurteilt werden dürfen.

Nächstes Mal: Ich habe das rote Tuch bewußt eingesetzt

© Titelbild: Tobias Helfrich, GFDL-Lizenz
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2. Vermeintliches Unrecht
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Tuesday, July 15. 2008 15:01
Josef Preßlmayer: Die Ermordung von geschätzten 8 Millionen ungeborenen Kindern in Deutschland ist “vermeintliches
Unrecht”?

Wird die Abtreibung ungeborener Kinder in Deutschland nicht als “rechtswidrig” bezeichnet?

Wie kann dann ein Gericht den Baby-Holocaust an 8 Millionen Kindern als “vermeintliches Unrecht” bezeichnen?

Ist die Abschlachtung der Babys nun “rechtswidrig”, also “Unrecht” oder nicht?

Die Fleischwolf-Entsorgung der Kinder aus dem Mutterleib kann nur entweder ein Unrecht oder kein Unrecht sein.

Da Abtreibung “rechtswidrig” ist, kann es nicht “vermeintlich” rechtswidrig, also in fälschlicher Annahme rechtswidrig und Unrecht sein!

Einem solchen Gericht ist die grundsätzliche Eignung zur Rechtsprechung abzuerkennen!

Das steht für mich fest, auch wenn ich damit das Delikt der “angeblichen” Volksverhetzung begehen sollte.

Das wäre ein “Zuckerl”/“Bonnbonn” für Karl Kraus. Das würde ja in eine seiner Szenen in “Die letzten Tage der Menscheit” passen!

Immerhin wird man ja nur eingesperrt “bis die Schwarteln krachen” und nicht gleich gehenkt. Das ist doch schon ein großer Fortschritt!

Nicht so barmherzig ist man gegenüber den ungeborenen Kindern. Da wird gleich ohne viel Federlesens drauflos zerstückelt!

Was früher das “unerwünschte Volk” – aufschlussreiches Buch von David Wyman – war, sind heute die “ungewollten” Kinder!

Wie ähnlich doch NS- und Baby-Holocaust sind!

Auf vier Seiten Tabellen habe ich im Buch “Lebensdämmerung” hier die Ähnlichkeiten und Parallelen zwischen NS- und Baby-Holocaust festgehalten!

Wann kommt der Nürnberger Prozess für den Baby-Holocaust?
Monday, July 14. 2008 09:58
SebastianMichael: Es ist ein hohn!
Wie sich Herr Lehrle hier selber inziniert!

Wenn er ein solch großer Lebensretter ist und er seine Taten für richtig erachtet. Dann sollte er auch den Mut haben und dazu stehen. Dann sollte er nicht versuchen sich zu entziehen sondern die Strafe annehmen.

“Wenn dich einer auf die eine Wange schlägt, so halte ihm auch noch die andere Wange hin”

Doch anscheinent ist er sich seiner Sache da nicht so sicher und weiß wahrscheinlich auch das er genau das gemacht hat , weswegen er verurteilt Wurde.
Er ist sich bewusst das er andere Menschen verhöhnt und verspottet hat, er ist sich bewusst das seine SChreiben Volksverhätzung im Sinne des § 130 StGB ist.

Für mich ist das Verhalten von Herrn Lehrle, wie das eines Mafiosie der genau weiß das er Straftaten begangen hat und sich dann dem Rechtsystem entzieht!
Monday, July 14. 2008 05:51
Nachtlaterne: sexychrist,
ihre sprache ist alles andere als sexy und sie verrät uns – um es mit brecht zu sagen – den schlächter.
Monday, July 14. 2008 03:15
sexychrist: für solch dreiste lügen…
…gehört dieser arschloch-nazi sofort eingesperrt.

ein hoch auf unseren rechtsstaat!

becksteinchen fall nicht auf diesen braunen dreck herein!
Sunday, July 13. 2008 19:01
HeinrichvonOfterdingen: Lieber Fragender,
er wurde tatsächlich wegen Volksverhetzung verurteilt, da der SChreibende sich aber nicht vorstellen kann, dass sich “das Volk” so leicht verletzen läßt, wurde er wegen “angeblicher Volksverhetzung” verurteilt. Dies reflektiert die SIcht des Schreibers und ist so auch nicht unzulässig im deutschen Staate.

Grigori Sinowjew und Lew Kamenew, beide enge Vertraute des legendären Revolutionsführers Lenin wurde die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit dem Ziel der Ermordung führender Kommunisten vorgeworfen. Ein ungeheuerlicher Vorwurf, wenn man die Lebensläufe von Sinowjew und Kamenew bedenkt, die zu den Organisatoren und führenden Kämpfern der Revolution von 1917 gehörten. Beide gestanden ihre Schuld ein. Wurden sie also wegen angeblicher Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung?
Sunday, July 13. 2008 18:46
Brandenburgis: Der Begriff “Toleranz”
hat ja nur bei Regel- oder Rechtsverletzungen einen Sinn, die eben “toleriert” werden (z.B. wenn man einen Diebstahl nur verhindern könnte, indem man den Dieb erschießt). HIer aber geht es um reine, nackte Willkür, die zudem in der ganzen abendländischen Geschichte keine Parallele findet.
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